Änderung der BAFA Förderung
Änderung der BAFA Förderung

Schnell sein lohnt sich:
Bund kürzt Förderungen von Haus-Sanierungen

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Bund kürzt Förderungen von Haus-Sanierungen

Die Bundesregierung nimmt den Ukraine-Krieg und die Klimaschutzziele Deutschlands zum Anlass, „die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie angekündigt, neu zu ordnen.“* Für die BürgerInnen bedeutet diese „Neuordnung“ ein deutliche Änderung bei den Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude.

Sprich: Die Förderung von Fenstern, Haustüren und sommerlichen Wärmeschutzmaßnahmen wird zum 15. August 2022 gesenkt.

Änderungen der BAFA Förderung August 2022

BAFA Förderungen Einzelmaßnahmen Haussanierung: Das ändert sich

Fördersätze zugunsten des Heizungs-Tausch-Bonus gesenkt

Die Einführung eines sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus soll eine breitere Masse dazu ermutigen, mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen auszutauschen. Im Zuge dessen werden die Fördersätze insgesamt gesenkt.

In Zahlen bedeutet dies: Die bisherige BEG Förderung für viele Einzelmaßnahmen werden von 20% auf 15% gesenkt. Dazu zählt insbesondere auch die Förderung der Fenster- und Haustürsanierung.

Weiterhin können sich Bauherren aber auch alternativ für einen Steuerbonus in Höhe von 20 % entscheiden. Dieser ist über drei Jahre absetzbar.

 

Zusätzlich vom iSFP-Bonus profitieren

Die Förderung kann bis einschließlich 14.08.2022 durch eine durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) geförderte allgemeine Energieberatung um 5 % auf 25 % erhöht werden. Der sogenannte iSFP-Bonus wird gewährt, wenn eine umfassende Energieberatung im Vorfeld der geplanten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurde.

Diese zusätzliche Förderung wurde für alle Bauvorhaben an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenstersanierungen, übernommen. Maximal können so ab Mitte August 2022 insgesamt immerhin noch 20% der Investitionskosten gefördert werden. Die Obergrenze ist hier ein Investitionsvolumen von maximal 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.

 

Link Tipp
LINK-TIPP:
Welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen und wie Sie für die Beantragung Ihres Zuschusses vorgehen, lesen Sie ausführlich in unserem Beitrag „Energetisch Sanieren: Staatliche Förderungen nutzen!“

 

Solarrollladen Bubendorff

Kreditförderung der KfW abgeschafft

Im Zuge der Änderungen wird auch die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgeschafft. Der administrative Aufwand für das Angebot sei „unverhältnismäßig mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme“, so die Erklärung des Bundes. Das Kreditprogramm für umfassende Komplettsanierungen wurde im Bereich der Tilgungszuschüsse ebenfalls gekürzt. Dafür erhält man nun einen sehr günstigen Zinssatz plus dem reduzierten Tilgungszuschuss. Nähere Informationen zur Höhe des Tilgungszuschusses und der Kreditkonditionen, finden Sie auf  www.kfw.de

Unser Fazit: Wer in den kommenden Monaten ohnehin eine energetische Sanierung geplant hat, sollte jetzt schnell sein. Und sich die volle Förderung von 20 % für Einzelmaßnahmen sichern. Diese greift bei Kosten zwischen 2.000,- € bis 60.000,- € pro Jahr für eine Wohneinheit.

 

JOLEKA TippJOLEKA-TIPP: Um sich die alten BAFA Fördersätze für Einzelmaßnahmen zu sichern, muss Ihr Förderantrag bis zum 14.08.2022 gestellt werden. Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und haben 24 Monate Zeit, die beantragte Maßnahme umzusetzen!

Link TippLINK-TIPP: Für Anträge, die die Gebäudehülle betreffen, ist zwingend die Mitwirkung eines Energieberaters notwendig. Da abzusehen ist, dass sehr viele Anträge bis zum 14.08.2022 gestellt werden, sollte die Kontaktaufnahme des Energieberaters möglichst kurzfristig erfolgen. Wer noch keinen Energieberater hat, kann unter www.energie-effizienz-experten.de sehr schnell einen zugelassenen Ansprechpartner finden.

Ein Mitarbeiterportrait des Teamleiters Vertrieb/Verkauf

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Frank Kalmes
Teamleiter Fachberater
Tel. +49 (0)6591 95200
frank.kalmes@joleka.de

Alle Informationen haben wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. (Stand: 02.08.2022) Wir übernehmen keine Gewähr für eine erfolgreiche Beantragung einer Förderung.

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Quellen dieses Beitrags:

*Dossier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Kurzmeldungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über www.bafa.de

Michael Schuchhardt, Energieberater und Sachverständiger für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz

www.energie-effizienz-experten.de

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