Energetisch Sanieren
Energetisch Sanieren

Energetisch Sanieren:
Staatliche Förderungen nutzen!

Energetisch Sanieren – Staatliche Förderungen nutzen!

Letztes Update: 02.08.2022
Altbauten oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren – rentiert sich das überhaupt? Die Antwort ist eindeutig: „Ja“! Denn neben der Reduzierung Ihrer Energiekosten profitieren Sie außerdem durch die lukrative „Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).

 

Was wird über die BEG EM gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs-Einzelmaßnahmen an Wohneigentum, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes beitragen.

Gefördert werden u.a.:

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung von Haustüren und Fenstern
  • Einbau/Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Austausch oder Optimierung von Heizungen

Die vollständige Liste aller aktuell förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf den Webseiten des BAFA.

 

Wie hoch ist die Förderung über die BEG?

Der Bund beteiligt sich ab dem 15.08.2022 mit 15 % (vorher: 20%) an den förderfähigen Kosten, die Ihnen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen entstehen.

Bei der Mindestinvestition von 2.000,- € wäre das bespielsweise eine Förderung in Höhe von 300,- €. Bei der maximal förderfähigen Summe in Höhe von 60.000,- € (pro Wohneinheit & Jahr) stattliche 9.000 € Zuschuss. Ganz ohne Rückzahlung!

 

Wer kann Zuschuss für energetische Sanierung beantragen?

Alle privaten Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die energetisch sanieren wollen, können die staatlichen Fördermittel beantragen.

Ganz entscheidend: Lassen Sie sich zunächst beraten. Es müssen einige technische Rahmenbedingungen eingehalten werden. Doch mit einem Fachbetrieb und dem obligatorischen Energie-Berater an Ihrer Seite, läuft die Beantragung Ihres Zuschusses wie am Schnürchen!

 

JOLEKA Tipp
JOLEKA TIPP:
Wer eine Rundum-Sanierung des Eigenheims plant, sollte sich unbedingt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Der iSFP wird nicht nur über das BAFA im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ mit bis zu 80 % Kostenbeteiligung gefördert.

Sie können sich so auch einen zusätzlichen Bonus von 5% auf die Förderung der Einzelmaßnahmen sichern, sofern diese Bestandteil des Sanierungsfahrplans sind. Und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

 

 

Voraussetzungen für die BEG

-am Beispiel Fensteraustausch-

  1. Sie sind privater Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (oder einer Eigentumswohnung), das energetisch saniert werden soll.
  2. Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen mind. 2.000,- € und max. 60.000,- € pro Jahr.
  3. Die neuen Fenster dürfen den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) von 0,95 W(m2K) nicht überschreiten. Befragen Sie unbedingt vor Beauftragung neuer Fenster oder Haustüren Ihren Fensterbauer nach der Einhaltung aller erforderlichen Energie-Details!
  4. Achtung: Für die Beantragung des Zuschusses muss zwingend ein/e Energie-Effizienz-BeraterIn eingebunden werden. Die Ausgaben für diese Energie-Experten sind jedoch ebenfalls förderfähig.

 

Link TippLINK-TIPP: Sie möchten mehr erfahren zum Thema U-Wert? Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Energieeffizient bauen und modernisieren“.

Energie sparen

BEG EM Zuschüsse beantragen – Schritt für Schritt

1. Schritt: Sprechen Sie uns an
Wir begleiten Sie umfassend auf dem Weg zu einer erfolgreichen Sanierung oder Modernisierung. Unsere Experten stehen Ihnen von Anfang zur Seite. Etwa, um möglichst schnell alle bürokratischen Hürden zu nehmen. Und alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

2. Schritt: Sachverständige einbinden
Gemeinsam mit einem zertifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Ein Energieberater ist in jedem Falle Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag der Bundesförderung. Darüber hinaus berät der Sachverständige Sie nicht nur über die passenden, förderfähigen Maßnahmen. Sondern erstellt auch Ihr persönliches Sanierungskonzept und begleitet die anschließende Sanierung. Über uns beauftragt, kostet Sie der Energieberater für eine Fenstersanierung einmalig ca. 500,- €. Unabhängig davon, wie hoch die Investitionskosten Ihrer Vorhaben sind.

3. Schritt: Bearbeitung und Antragstellung
Nach der Beratung und Auftragserteilung beantragt der Energieberater nun in Ihrem Namen den Förderzuschuss. Sie werden von uns über den Stand der Beantragung auf dem Laufenden gehalten. Selbst müssen Sie nichts tun.

4. Schritt: Sanierung starten
Sobald Ihr Zuschuss genehmigt wurde, werden die Sanierungsmaßnahmen durch unsere fachkundigen Mitarbeiter durchgeführt. Die vollendete Sanierung wird wiederum durch den Energieeffizienz-Experten attestiert. Nachdem die Begleichung Ihrer Rechnung durch den Energieexperten bestätigt wurde, wird Ihnen Ihr Zuschuss überwiesen.

KfW Förderung

Was Sie sonst noch über die BEG wissen sollten

Achtung: Eine Kombination der BEG EM mit der steuerlichen Förderung ist nicht zulässig! Prüfen Sie vorab, welche Variante die günstigere für Sie ist. Die Kombination mit anderen Fördermitteln, beispielsweise der Länder ist dagegen bis zu einer Förder-Obergrenze von bis zu 60% möglich. (Bsp. NRW: www.progres.nrw)

Energetisch Sanieren

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie uns rechtzeitig vor einer konkreten Planung Ihres Sanierungs-Vorhabens an. So können wir bereits vorab alle Fördermöglichkeiten für Sie sondieren. Und bei der Planung, beispielsweise neuer Fenster und Außentüren, die einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen berücksichtigen. Insbesondere in Bezug auf die zu erfüllenden Energie-Effizienz-Klassen.

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Fabian Rieder
Geschäftsführung
Tel. +49 (0)6591 95200
info@joleka.de

Alle Informationen haben wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. (Stand: 03.03.2022 / letztes Update: 02.08.2022) Wir übernehmen keine Gewähr für eine erfolgreiche Beantragung einer Förderung.

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Bildnachweise:
Headerbild „Wärmebildkamera“– © Christian Maurer / stock.adobe.com
„Junge vor Fenster“ – © Profine/Kömmerling (JOLEKA-Partnerunternehmen)
„Signal auf Grün für Energieberatung, Förderprogramme“ – © hkama / stock.adobe.com

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