Förderprogramm Dorferneuerung Rheinland-Pfalz
Förderprogramm Dorferneuerung Rheinland-Pfalz

Förderung Dorfentwicklung:
Finanzielle Unterstützung bei Sanierung

Förderprogramm Dorfentwicklung:
Auch Privatleute profitieren bei Sanierung

Was wäre ein Dorf ohne den alten Kirchturm? Ohne die charakteristischen Fachwerkhäuschen? Ohne Jahrhunderte alte Bauernhöfe, Winzer-, Schulgebäude, Bürgervillen oder die ursprüngliche Feuerwache?

Ohne die alten, gewachsenen Gebäudestrukturen hat ein Dorf wenig Charme. Menschen verknüpfen Erinnerungen mit Straßenzügen, Wäldern und Feldern und natürlich mit den heimischen Gebäuden. Diese machen ein Dorf erst unverwechselbar.

Ob in der Eifel, an Rhein und Mosel oder im Hunsrück. Seit Jahren zieht es auch viele Menschen aus der Stadt aufs Land. Gewachsene Dörfer und alte Bauwerke üben einfach einen ganz besonderen Reiz aus. Verlassene Gebäude oder ganze Gebäude-Ensembles werden heute wiederentdeckt und mit viel Liebe zum Detail restauriert.

Förderung für die Sanierung von Altbauten

Um solche Entwicklungen und auch den Zuzug zu fördern, aber gleichzeitig den Charakter eines Ortes zu schützen, wird die sogenannte Dorferneuerung mit öffentlichen Geldern bezuschusst. Beispielsweise vom Land Rheinland-Pfalz. Aber auch in NRW oder Bayern gibt es solche Förderprogramme. Dort wie hier, werden auch Bauvorhaben privater Bauherren finanziell unterstützt.

Durch das Programm der privaten Dorferneuerung werden Sie insbesondere bei der Sanierung sowie beim Aus- und Umbau älterer, regional-typischer Gebäude gefördert. Denn mit einem solchen Bauprojekt bewahren Sie mehr als ein altes Gebäude. Sie bewahren Geschichte und Erinnerungen. Für sich, für Ihre Nachbarn, Kinder und die nächsten Generationen.

Das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise, hat seit Beginn der Förderungen im Jahr 1991 über 33.600 private und über 5.500 öffentliche Maßnahmen unterstützt. Nach den Angaben des Bundeslandes wurden durch „die Gesamtinvestitionen im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro seit 1991, wichtige wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen und dauerhaft gesichert.“*

Historisches Gebäude Fenstersanierung

Fenstersanierung in Densborn mit Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz

Link TippLINK-TIPP: Die Bauherren dieses historischen Privathauses in Densborn haben die Förderung „Dorferneuerung“ des Landes Rheinland-Pfalz erfolgreich in Anspruch genommen. Im Beitrag „Sprossenfenster unterstreichen historischen Look“ erfahren Sie mehr. Ebenfalls ein echtes Stück Eifeler Geschichte finden Sie bei diesem Anwesen im Artikel „Fenstersanierung im historischen Altbau“. Übrigens: Der Menüpunkt Neu & besonders hält unter der Rubrik Referenzen eine Reihe weiterer aktueller JOLEKA-Projekte für Sie bereit. Von Altbausanierungen bis Neubau. Schauen Sie doch mal vorbei. Oder besuchen Sie uns in unserer Ausstellung.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Ein Schwerpunkt der privaten Dorferneuerung liegt in der sogenannten Umnutzung. Dabei werden leerstehende Gebäude, die das Ortsbild prägen, saniert und in der Regel umfunktioniert. Der Klassiker ist die Umnutzung von ehemaligen Scheunen und Ställen zu Wohnraum. Durch diese Umnutzung ist es einerseits möglich, auch für junge Familien ein vorhandenes kostengünstiges Wohnangebot zu schaffen. Gleichzeitig wird der historisch gewachsene Ortskern erhalten und neu belebt. Das ist Sinn und Zweck der Programme zur Dorferneuerung. Aber auch ein seit Generationen im Familienbesitz befindliches Wohnhaus kann bei der Sanierung für das Förderprogramm in Frage kommen.

Beispiel Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise stellt Fördermittel „für Gemeinden sowie Bürger zur Verfügung, die sich der Aufgabe stellen, zum Erhalt und der Fortentwicklung ihres Dorfes beizutragen.“ Bei Bewilligung erhalten Sie die Förderung als direkten Zuschuss und muss nicht zurück gezahlt werden. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt bei privaten Vorhaben aus Mitteln der GAK (Ministerium des Innern und für Sport zuständig) bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000,- €. Dabei darf sich die „Förderung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten auf einen Zeitraum von höchstens 8 Jahren“ erstrecken.

Beispiel Nordrhein-Westfalen
Für Maßnahmen der Dorfentwicklung in NRW werden ebenfalls bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Hier dürfen es sogar maximal 50.000 € je Maßnahme privater Antrag-stellender Personen sein.

Voraussetzungen für die Förderung Dorfentwicklung

Grundsätzlich gilt, dass die geplanten baulichen Maßnahmen zur alten Bausubstanz passen müssen. Da jedes Gebäude anders ist und eine andere Historie hat, sind die adäquaten Sanierungsmerkmale oder der Ausbau eines Hauses stets eine Einzelfallentscheidung. Diese muss für die Förderfähigkeit mit der zuständigen Kreisverwaltung individuell abgestimmt werden.

Zudem gibt es die unterschiedlichsten Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung. Deutlich wird das am Beispiel Fenstersanierung.

Historisches Gebäude Sanierung

Bauelemente müssen für die Förderung Dorferneuerung stilistisch passen

Dorferneuerung am Beispiel Fenstersanierung

Fenster werden häufig als Augen eines Gebäudes bezeichnet. Und gerade in älteren Gebäuden machen die passenden Fenster das gesamte Erscheinungsbild erst perfekt. In der Regel sind daher die sogenannten „Sprossenfenster“ eine der Vorraussetzungen für die Förderung durch das Land. Denn bis vor einigen Jahrzehnten waren größere Glasflächen noch so teuer, dass man sich mit Fenstern behalf, die aus mehreren kleinen Glasflächen zusammengesetzt waren. Diese wurden dann mit Sprossen zusammengefügt. Ohne diese Einteilung wirken z.B. alte Fachwerkbauten ausdruckslos und unvollständig.

Heute gibt es diverse moderne Möglichkeiten für ein solches Sprossenfenster. Von der „echten“ Sprosse in einem Holzfenster bis hin zur aufgeklebten Sprosse auf einem modernen dreifach-verglasten Energiespar-Fenster mit hochwertigen Kunststoff-Profilen. Während Sie in dem einen Kreis hier freie Entscheidungsfreiheit genießen, müssen es in einem anderen unbedingt Holzfenster sein, um von den Förderungen profitieren zu können. Informieren Sie sich also am besten vorab über die entsprechenden Förderangebote und -Voraussetzungen in Ihrer Region.

Kreisverwaltung ist Ansprechpartner

Auch Sie wollen sich der Herausforderung einer umfassenden und nachhaltigen Sanierung stellen? Sie wollen Ihren Wunsch nach einem individuellen Eigenheim verwirklichen und einem alten Gebäude wieder neuen Glanz verleihen?

Jede Ortsgemeinde, die ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept vorlegt, kann in das Förderprogramm aufgenommen werden. Den Antrag auf Förderung privater Vorhaben, können Sie vor Beginn der Maßnahme (in der Regel bis zum 1.8. eines Jahres) bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen. Diese leitet Ihren Antrag dann an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weiter. Letzte Bewilligungsbehörde ist schlussendlich das „Ministerium des Innern und für Sport“.

Bei den Kreisverwaltungen werden zu diesem Zwecke eigens sogenannte Dorferneuerungsbeauftragte benannt. Diese geben Ihnen auch gerne Auskunft zu den individuellen Voraussetzungen und Vorgehensweisen. Alle Verantwortlichen der Landkreise für die Förderung zur Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz haben wir Ihnen hier als pdf zum Download bereitgestellt.

Regionaltypische Bauwerke erhalten

Die Fördermaßnahmen zur Dorferneuerung sollen helfen, die „regionaltypische Bausubstanz zu erhalten“. Insbesondere die Ortskerne sollen gestärkt werden, denn dies verbessert langfristig auch die gesamte Attraktivität einer Gemeinde. Und damit erhöht sich die Chance jungen Familien in den ländlichen Kreisen zu halten oder sogar zu locken.

Aus unserer Sicht ein besonders unterstützenswertes Anliegen, für das wir uns sehr gerne engagieren. Sprechen Sie uns an.

Historisches Gebäude Fenstersanierung

Historische Gebäude profitieren von modernen Sprossenfenstern

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Thema Sprossen-Fenster oder der Förderung Dorferneuerung? Sie haben konkreten Beratungsbedarf oder sind noch ganz am Anfang Ihrer Überlegungen? Sprechen Sie uns in jedem Falle an. Unsere Experten beraten Sie gerne.

Frank Kalmes
Kundenberater Fenster & Haustüren
Tel. +49 (0)6591 95200
frank.kalmes@joleka.de

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