Förderprogramm Dorferneuerung 2026: Bis zu 30.000 € Zuschuss für Ihr Projekt in RLP
Förderprogramm Dorferneuerung 2026: Bis zu 30.000 € Zuschuss für Ihr Projekt in RLP
06. März 2026, Kalenborn-Scheuern/Bitburg
Was wäre ein Dorf ohne den alten Kirchturm? Ohne die charakteristischen Fachwerkhäuschen? Ohne Jahrhunderte alte Bauernhöfe, Winzer-, Schulgebäude, Bürgervillen oder die ursprüngliche Feuerwache?
Ohne die alten, gewachsenen Gebäudestrukturen hat ein Dorf wenig Charme. Menschen verknüpfen Erinnerungen mit Straßenzügen, Wäldern und Feldern und natürlich mit den heimischen Gebäuden. Diese machen ein Dorf erst unverwechselbar.
Ob in der Eifel, an Rhein und Mosel oder im Hunsrück. Seit Jahren zieht es auch viele Menschen aus der Stadt aufs Land. Gewachsene Dörfer und alte Bauwerke üben einfach einen ganz besonderen Reiz aus. Verlassene Gebäude oder ganze Gebäude-Ensembles werden heute wiederentdeckt und mit viel Liebe zum Detail restauriert.
Förderung Dorferneuerung Rheinland-Pfalz für die Sanierung von Altbauten nutzen
Planen Sie eine Sanierung oder den Umbau eines Altbaus im Raum Bitburg, Prüm oder in der Region Eifel? Dann können Sie bei einer Umsetzung nach den Richtlinien der Dorferneuerung attraktive Zuschüsse erhalten.
Historische Bausubstanz prägt das Gesicht unserer Heimat. Ob klassisches Eifeler Bauernhaus, Winzerhof an der Mosel oder charakteristische Gebäude in der Region Bitburg-Prüm – ihr Erhalt wird gezielt gefördert. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt private Altbausanierung mit attraktiven Zuschüssen, um unsere Ortskerne lebendig zu halten.
Fenstersanierung in Densborn mit Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz
LINK-TIPP: Die Bauherren dieses historischen Privathauses in Densborn haben die Förderung „Dorferneuerung“ des Landes Rheinland-Pfalz erfolgreich in Anspruch genommen. Im Beitrag „Dorferneuerung: Sprossenfenster im Altbau“ erfahren Sie mehr. Ebenfalls ein echtes Stück Eifeler Geschichte finden Sie bei diesem Anwesen im Artikel „Fenstersanierung im historischen Altbau“.
Übrigens: Der Menüpunkt Neu & besonders hält unter der Rubrik Referenzen eine Reihe weiterer aktueller JOLEKA-Projekte für Sie bereit. Von Altbausanierungen bis Neubau. Schauen Sie doch mal vorbei. Oder besuchen Sie uns in unserer Ausstellung.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
Kurz erklärt: Gefördert werden Sanierung, Aus-/Umbau und Umnutzung ortsbildprägender Gebäude – je nach Einzelfall und Kreisverwaltung.
Ein Schwerpunkt der privaten Dorferneuerung liegt in der sogenannten Umnutzung. Dabei werden leerstehende Gebäude, die das Ortsbild prägen, saniert und in der Regel umfunktioniert. Der Klassiker ist die Umnutzung von ehemaligen Scheunen und Ställen zu Wohnraum. Durch diese Umnutzung ist es einerseits möglich, auch für junge Familien ein vorhandenes kostengünstiges Wohnangebot zu schaffen. Gleichzeitig wird der historisch gewachsene Ortskern erhalten und neu belebt. Das ist Sinn und Zweck der Förderung für Altbausanierungen.
Aber auch ein seit Generationen im Familienbesitz befindliches Wohnhaus kann bei der Sanierung für die Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung in Frage kommen.
Voraussetzungen für die Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz
Grundsätzlich gilt, dass die geplanten baulichen Maßnahmen zur alten, ortsbildprägenden Bausubstanz passen müssen. Da jedes Gebäude in seiner regionaltypischen Bauweise anders ist und eine andere Historie hat, sind die adäquaten Sanierungsmerkmale oder der Ausbau eines Hauses stets eine Einzelfallentscheidung. Diese muss für die Förderfähigkeit mit der zuständigen Kreisverwaltung individuell abgestimmt werden.
Zudem gibt es die unterschiedlichsten Voraussetzungen für förderfähige Maßnahmen. Deutlich wird das am Beispiel Fenstersanierung.
Bauelemente müssen für die Förderung Dorferneuerung stilistisch passen
Dorferneuerung am Beispiel Fenstersanierung
Fenster werden häufig als Augen eines Gebäudes bezeichnet. Und gerade in älteren Gebäuden machen die passenden Fenster das gesamte Erscheinungsbild erst perfekt. Häufig werden bei historischen Gebäuden sprossengegliederte Fenster verlangt, damit das Ortsbild erhalten bleibt. Entscheidend sind die Vorgaben der zuständigen Bewilligungsbehörde im Einzelfall.
Der Hintergrund: Bis vor einigen Jahrzehnten waren größere Glasflächen noch so teuer, dass man sich mit Fenstern behalf, die aus mehreren kleinen Glasflächen zusammengesetzt waren. Diese wurden dann mit Sprossen zusammengefügt. Ohne diese Einteilung wirken z.B. alte Fachwerkbauten ausdruckslos und unvollständig.
Heute gibt es diverse moderne Möglichkeiten für ein solches Sprossenfenster für die Fenstersanierung im Altbau. Von der „echten“ Sprosse in einem Holzfenster bis hin zur aufgeklebten Sprosse auf einem modernen dreifach-verglasten Energiespar-Fenster mit hochwertigen Kunststoff-Profilen. Während Sie in dem einen Kreis hier freie Entscheidungsfreiheit genießen, müssen es in einem anderen unbedingt Holzfenster sein, um von den Förderungen profitieren zu können. Informieren Sie sich also am besten vorab über die entsprechenden Förderangebote und -Voraussetzungen in Ihrer Region.
Die Förder-Highlights 2026
Wer in ein ortsbildprägendes Gebäude investiert, kann von direkten Zuschüssen des Landes Rheinland-Pfalz profitieren. Wie hoch ist die Förderung der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz?
• Zuschusshöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
• Maximaler Zuschuss: in der Regel bis zu 30.000 € pro Objekt
• Voraussetzung: Die Maßnahme muss den Zielen der Dorferneuerung entsprechen und den regionaltypischen Charakter des Gebäudes erhalten
• Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden
In besonderen Einzelfällen kann der maximale Zuschuss höher ausfallen. Maßgeblich ist stets die Bewertung durch die zuständige Bewilligungsbehörde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Kreisverwaltung ist Ansprechpartner
Auch Sie wollen sich der Herausforderung einer umfassenden und nachhaltigen Sanierung stellen? Sie wollen Ihren Wunsch nach einem individuellen Eigenheim verwirklichen und einem alten Gebäude wieder neuen Glanz verleihen?
Der Antrag Dorferneuerung Rheinland-Pfalz auf Förderung privater Vorhaben wird in der Regel über die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht. Die Kreisverwaltung ist bei privaten Dorferneuerungsvorhaben die Bewilligungsbehörde und verantwortlich für Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel. Vor Antragstellung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises.
Für private Vorhaben gibt es keine landesweit einheitliche feste Antragsfrist. Viele Landkreise arbeiten mit jährlichen Stichtagen. Die konkreten Fristen und Abläufe sollten daher unbedingt vorab bei der zuständigen Kreisverwaltung erfragt werden. Bei den Kreisverwaltungen werden zu diesem Zwecke eigens sogenannte Dorferneuerungsbeauftragte benannt. Diese geben Ihnen auch gerne Auskunft zu den individuellen Voraussetzungen und Vorgehensweisen.
Damit eine Förderung möglich ist, müssen bauliche Maßnahmen in der Regel zum regionaltypischen Erscheinungsbild passen und sich in das Ortsbild einfügen.
Welche konkreten Anforderungen gelten (z. B. Materialwahl oder Fenstergestaltung), entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde im Einzelfall. Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!
Warum JOLEKA? Fenstersanierung mit System
Die Dorferneuerungsbeauftragten in Bitburg oder Daun achten besonders auf das Erscheinungsbild. Als Fensterbauer in der Eifel bieten wir Ihnen:
- Stilgerechte Sprossenfenster: Höchste Energieeffizienz im historischen Look.
- Individuelle Beratung: Wir wissen, welche Materialien in Ihrer Gemeinde förderfähig sind.
- Antragshilfe: Wir liefern Ihnen die technischen Unterlagen und Angebote, die Sie für Ihren Antrag bei der Kreisverwaltung benötigen.
Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen – bitte frühzeitig vor Maßnahmenbeginn. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie das Maximum aus der Förderung Dorferneuerung für Ihr Zuhause herausholen. Als regional verwurzeltes Unternehmen kennen wir die Anforderungen der hiesigen Behörden.
Link-Tipps: Damit Ihr Vorhaben in der Eifel oder an der Mosel ein voller Erfolg wird, unterstützen wir Sie mit Fachwissen und regionaler Präsenz. Besuchen Sie uns in unserer Ausstellung in Bitburg oder an unserem Hauptstandort in Kalenborn-Scheuern, um die passenden Fensterlösungen live zu erleben.
Für den tiefen Einblick in die rechtlichen Details finden Sie hier zudem die Verwaltungsvorschrift “Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) des Landes Rheinland-Pfalz.
Egal, ob es um ein historisches Schmuckstück oder ein klassisches Bestandsgebäude geht: Wir kennen alle wichtigen Informationen rund um die Fenstersanierung im Altbau sowie zu weiteren staatlichen Förderungen (wie z. B. der BAFA). Sie möchten sofort wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Sanierungs-Quick-Check.
Historische Gebäude profitieren von modernen Sprossenfenstern

Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Thema Sprossen-Fenster oder der Förderung Dorferneuerung? Sie haben konkreten Beratungsbedarf oder sind noch ganz am Anfang Ihrer Überlegungen? Sprechen Sie uns in jedem Falle an. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Frank Kalmes
Kundenberater Fenster & Haustüren
Tel. +49 (0)6591 95200
frank.kalmes@joleka.de
Quelle: www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/foerderung-der-dorferneuerung.html
Headerfoto: „Gemünd und Oleftal in der Eifel“ – @HeinzWaldukat – Adobe Stock Foto
Alle weiteren Bilder: Referenzfotos JOLEKA – mit freundlicher Genehmigung der Bauherren
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